Spenden

Unterstützen Sie Talking Hands

Die Projekte von Talking Hands in Uganda bewirken einen großen Unterschied für gehörlose und schwerhörige Menschen in der ugandischen Gesellschaft. Die Projekte von Talking Hands können nur dank Spenden weitergeführt werden. Wir können also Ihre Unterstützung gut gebrauchen! Wir freuen uns über jeden Beitrag. Um die Kontinuität unserer Projekte zu gewährleisten, sind regelmäßige Spenden besonders willkommen.

 

Sie können auf verschiedene Weise spenden. Am besten überweisen Sie den gewünschten Betrag von Ihrem Bankkonto oder erteilen einen Dauerauftrag.

 

Die Bankverbindung von Talking Hands lautet wie folgt:

 

Talking Hands

IBAN: NL 74 RABO 0301 2992 50

BIC: RABONL2U

Wenn Sie unten den Button verwenden, können Sie direkt über SEPA Lastschrift, Paypal und andere Bezahloptionen spenden. Dabei verbleiben 5 % der Spende bei der gemeinnützigen Spendenplattform Geef.nl.

 

Jongen met wijsvinger
Alles is prima
Jongen die neerkijkt

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Anerkannte Gemeinnützigkeit

Talking Hands ist als ANBI (‘algemeen nut beoogde instelling’: Gemeinnützige Organisation) anerkannt und erfüllt die strengen Bedingungen dafür. Dazu gehört zum Beispiel die Forderung, dass mehr als 90 % aller Einkünfte für das Gemeinwohl verwendet werden müssen. Die anerkannte Gemeinnützigkeit gewährleistet, dass sich die Spender darauf verlassen können, dass mindestens 90% aller Einnahmen direkt in die von Talking Hands unterstützten Projekte fließen. Darüber hinaus arbeitet Talking Hands mit voller Transparenz. Wir veröffentlichen zum Beispiel einen Jahresbericht und einen Jahresabschlussbericht. Die anerkannte Gemeinnützigkeit ist also ein Gütesiegel: Sie können mit gutem Gewissen spenden.  
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Steuervorteil

Da Talking Hands eine Organisation mit anerkannter Gemeinnützigkeit ist, können auch Spender aus Deutschland steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Dies gilt sowohl für einmalige Spenden als auch für regelmäßige Spenden. Geben Sie dazu bei der Überweisung der Spende(n) Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen am Anfang des darauffolgenden Jahres eine Spendenbescheinigung zukommen lassen können. Sie können uns aber auch im Nachhinein noch eine Email mit Ihrer Anschrift schreiben. Die Spendenbescheinigung gilt als Voraussetzung, um Ihre Spende(n) steuerlich geltend zu machen. Sie können Ihre Spende(n) an Talking Hands bei Ihrer Steuererklärung in der Anlage „Sonderausgaben“ eintragen. Das Finanzamt zieht die Spende(n) als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte ab. Das mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Einkommenssteuer. Sie können Spenden in einer Höhe von bis zu 20% Ihrer Jahreseinkünfte steuerlich geltend machen. 

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Spenden von Unternehmen

Talking Hands freut sich, Spender aus der Wirtschaft kennenzulernen. Natürlich gelten die Steuervorteile auch für Unternehmensspender! Wenn eine GmbH oder AG spendet, sind das Betriebsausgaben, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Mit einer von uns ausgestellten Spendenbescheinigung können Sie die Spende(n) an Talking Hands in der Gewerbesteuererklärung geltend machen. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (z.B. eine OHG oder GbR) werden Spende(n) an Talking Hands als Sonderausgaben gewertet und können als solche bei der Steuererklärung angegeben werden. Auch Unternehmen können Spenden bis zu 20% ihrer Jahreseinnahmen steuerlich absetzen.

Alternativ können wir Ihnen auch helfen, den Bekanntheitsgrad Ihres Unternehmens zu erhöhen, indem wir Ihre Unterstützung auf der Talking Hands Website, im Newsletter und in den sozialen Medien bekannt machen. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten eines Sponsorings zu besprechen.

 

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